Wir können keine Aufträge für den Wanddrucker mehr annehmen

Update vom 18.12.2024

Wir wurden angesprochen über diese Webseite, die aktuell über 600 aktive Nutzer hat, ob wir bei einem Rechtsstreit eines weiteren unzufriedenen Wallpen-Kunden als Zeugen aussagen möchten. Da helfen wir natürlich sehr gerne aus! Die dortigen Probleme ähneln unserer Erfahrung:

Vor Inbetriebnahme des Druckers, z.B. beim Kunden, mussten wir die Druckdüsen jedes Mal lange und intensiv testen und entlüften. Bedingt durch den Transport zum Kunden zog das Drucksystem bei uns immer viel Luft. Das sog. „nozzeln“ konnte bei uns schon mal 2 Stunden oder auch länger dauern – beim Kunden!


Update 6.12.2024

Wir erhalten eine zusammengefasste formale Stellungnahme vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), dem Spitzenverband, in dem alle Handwerkskammern auf Bundesebene zusammengefasst sind, nachdem wir bei ca. 20 verschiedenen Handwerkskammern deutschlandweit selbst nachgefragt haben. In dieser Stellungnahme steht u.a. „… wir [ZDH] sehen den Einsatz des WallPens als wesentliche Tätigkeit, die dem Kernbereich des Maler- und Lackierhandwerks sowie des Raumausstatter-Handwerks zuzuordnen ist….“

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks drückt mit dieser Stellungnahme aus, dass für den gewerblichen Betrieb des Wanddruckers von Wallpen eine Meisterpflicht besteht – deutschlandweit!

Wenn wir diese Information VOR unserem Kauf des Wallpen-Druckers erhalten hätten, hätten wir diesen definitiv nicht angeschafft! Wir haben keinen Meisterbrief! Es bestünde theoretisch noch die Möglichkeit eine befristete oder unbefristete Ausnahmegenehmigung bei der Handwerkskammer zu beantragen oder auch einen Betriebsleiter mit Meisterbrief einzustellen…


Update 22.10.2024

Wallpen mahnt uns jetzt wieder ab! Erneut sind es irrwitzige Anschuldigungen, dass wir uns die Äußerungen zum Meisterzwang der Handwerkskammer Berlin zu eigen machen würden und wir hätten erkennen können, dass diese Äußerungen der Handwerkskammer Berlin gar nicht hätten stimmen können! Diese Abmahnung geht ins Leere, da bisher keine weiteren rechtlichen Maßnahmen wie angekündigt folgen. Wahrscheinlich hat Wallpen selbst gemerkt, wie sie daneben liegen!


Update vom 12.07.2024

Zunächst möchten wir aus aktuellem Anlass auf Folgendes hinweisen:

Die Handwerkskammer Berlin hat uns kürzlich mitgeteilt, dass sie „die gewerbliche Nutzung des Geräts für Dritte im Ergebnis als zulassungspflichtig im Maler- und Lackierer-Handwerk (Wände, Gebäudebestandteile) bzw. Schilder- und Lichtreklamehersteller (alle Oberflächen außerhalb von Gebäuden, soweit nicht Gebäudebestandteil oder Erdoberfläche) ansieht. Die Tätigkeit ist damit nur mit Fachkundenachweis und Eintrag in der Handwerksrolle gewerblich ausführbar, anbietbar, und auch nur derartige Personen dürfen dafür werben.“

Der Malerberuf gehört laut der Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das bedeutet, dass es einen Meisterzwang gibt.


Update vom 12.07.2024 zu unserer bisherigen Veröffentlichung:

Aktuell gibt es eine einstweilige Verfügung der Fa. Wallpen bzgl. unserer bisherigen Veröffentlichung an dieser Stelle!

Wir haben bis auf weiteres die beanstandeten Passagen hier gelöscht.

Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 9.7.2024 jedoch auch bestätigt, dass wir folgende Aussagen weiterhin veröffentlichen dürfen:

„Wir haben versucht den empfohlenen Verkaufspreis über 12 Monate zu realisieren.

Wir haben in dieser Zeit über 10.000 (!) gewerbliche Kunden per Telefon und Brief mit Flyern kontaktiert!

Wir haben in diesen 12 Monaten exakt 9 (kleine) Kundenaufträge realisieren können.“

„Der Bruch mit dem Hersteller kam für uns völlig unerwartet. „Über Nacht“ wurde ohne Ankündigung der Zugang zum Supportportal gekappt.

Anrufe wurden begegnet mit „wir geben Euch keinen Support mehr“. Verbrauchsmaterialien wurden nicht mehr geliefert und über Wochen kam keine Reaktion mehr von wallPen, man hat uns quasi hängen gelassen!“

„Die Hard- und Software von wallPen hat nach unserer leidlichen Erfahrung von Anfang an bei uns erhebliche Probleme verursacht!“

„Die Drucktechnik, insbesondere der Druckkopf, ist nach unserer Erfahrung extrem wartungsintensiv und sehr empfindlich!“

„Vor Inbetriebnahme des Druckers, z.B. beim Kunden, mussten wir die Druckdüsen jedes Mal lange und intensiv testen und entlüften. Bedingt durch den Transport zum Kunden zog das Drucksystem bei uns immer viel Luft. Das sog. „nozzeln“ konnte bei uns schon mal 2 Stunden oder auch länger dauern – beim Kunden!“

„Aktuell haben wir jedoch erhebliche Probleme mit einem unsauberen Druckbild!“

Wir bedanken uns bei unseren Kunden und bitten um Verständnis für unsere Entscheidung keine weiteren derartigen Dienstleistungen mehr anbieten zu können.

Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Haben Sie positive oder negative Erfahrungen mit wallPen gesammelt? Wie sieht es mit ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung aus? Wieviel Aufträge haben Sie durchschnittlich im Monat? Hat sich Ihre Investition schon ausgezahlt? Hatten oder haben Sie technische Probleme mit dem Wanddrucker? Sind Sie zufrieden und würden Sie diesen Wanddrucker noch einmal kaufen?


Update vom 28.05.2024: Jetzt nach 11 Wochen, nachdem wir einen Wartungsvertrag angefragt haben und 4 Kunden bereits wegen unseres unbenutzbaren Wanddruckers absagen mussten, erhielten wir eine Antwort bzw. Angebot vom wallPen-Anwalt: Wir sollen 2 EUR je Minute für Telefonsupport/Fernzugriff bezahlen, abgerechnet nach angefangenen 5 Minuten…

Bei unserem wartungs- und problembehafteten Gerät ist uns 120,- € / Stunde eindeutig zu teuer!

Wir sind gespannt auf Ihre ⇒ Kommentare!

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner